Die Fotoschule FOTOCAMPUS Claus Brandt ist die erste Natur-Fotoschule Europas und bietet Ihnen Fotoworkshops, Fotokurse, Fotoseminare und Fotoreisen rund um die Naturfotografie. Unsere Fotoworkshops und Fotokurse decken die Themen Naturfotografie, Tierfotografie, Makrofotografie und allgemeine Fotografie ab. Im Fotoworkshop-Programm finden Sie vom Einsteiger-Fotoworkshop bis zu Intensiv-Fotokursen alle Arten von Fotoseminaren.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Reise-Seminare, bei denen FOTOCAMPUS Claus Brandt, nachstehend "FOTOCAMPUS", als Reiseveranstalter Reiseleistungen wie Unterkunft, Beförderung und Verpflegung übernimmt. Sie gelten nicht für Seminare (Workshops, Schnupperkurse).
Alle Seminaranmeldungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Anmeldeformular finden Sie als PDF-Datei unter: www.FOTOCAMPUS.de. Auf Nachfrage senden wir Ihnen das Anmeldeformular zu. Ihre Anmeldung wird von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt und ist erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.
Bei Aushändigung bzw. Übersendung des Sicherungsscheines kann eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gefordert werden. Der Sicherungsschein ist ein Nachweis, dass FOTOCAMPUS, im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit oder seiner Insolvenz, die Erstattung der vom Reisenden gezahlten Beträge und seine Rückreise sichergestellt hat. Die Restzahlung ist mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, sofern die Reise nicht durch FOTOCAMPUS abgesagt wird.
FOTOCAMPUS kann den Reisepreis für den Fall ändern, dass sich die Ausgaben für Leistungen Dritter (z.B. Beförderungskosten, Flughafengebühren oder Änderungen des Wechselkurses) erhöhen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mindestens 4 Monate liegen und der Reisende spätestens 21 Tage vor Reiseantritt von der Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt wurde.
FOTOCAMPUS behält sich aus sachlich berechtigtem Grund vor, vor Vertragsschluss von Angaben im Prospekt abzuweichen, über die der Teilnehmer vor der Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von FOTOCAMPUS wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FOTOCAMPUS ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird FOTOCAMPUS dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
FOTOCAMPUS kann sich bei Nichtverfügbarkeit (z.B. Flughafenstreik oder Sperrung von Nationalparks) der Leistung vom Reisevertrag lösen, ist aber verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und den gezahlten Reisepreis unverzüglich zu erstatten.
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FOTOCAMPUS. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann FOTOCAMPUS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
FOTOCAMPUS kann den Ersatzanspruch im Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn……………10 %
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn……………20 %
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn……………40 %
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn……………70 %
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn……………90 %
Dem Teilnehmer ist es gestattet, FOTOCAMPUS nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. FOTOCAMPUS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer des FOTOCAMPUS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
FOTOCAMPUS kann den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von FOTOCAMPUS nachhaltig stört, wenn er sich grob vertragswidrig verhält, etwa bei sexueller Belästigung oder Beleidigung Mitreisender, bei alkoholbedingten Ausfällen, steter Unpünktlichkeit bei Abfahrtszeiten oder sich trotz wiederholter Aufforderung an die Anordnungen von FOTOCAMPUS nicht hält.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn im Prospekt und der Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Dabei ist FOTOCAMPUS verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den Reisepreis unverzüglich zurück.
Die vertragliche Haftung von FOTOCAMPUS für Schäden, die nicht Körperschäden sind oder aus der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit FOTOCAMPUS für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen FOTOCAMPUS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet er bei Sachschäden bis 4.100 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Ein Schadensersatzanspruch gegen FOTOCAMPUS ist beschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber FOTOCAMPUS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag, wie Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz wegen Verletzung des Reisevertrages verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und FOTOCAMPUS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder der FOTOCAMPUS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
FOTOCAMPUS steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
FOTOCAMPUS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende FOTOCAMPUS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass dieser die Verzögerung zu vertreten hat.
Hat der Teilnehmer Kenntnis von Gesundheitsrisiken, so hat er FOTOCAMPUS bei der Anmeldung zu informieren. FOTOCAMPUS kann ein ärztliches Attest fordern. Es obliegt dem Tourleiter zu entscheiden, ob ein Teilnehmer in der Lage ist, die Reise anzutreten oder fortzuführen. FOTOCAMPUS übernimmt keine Verantwortung für ärztliche Versorgung.
Sofern Teilnehmern Fotoapparate, Objektive und Fotozubehör von FOTOCAMPUS zur Verfügung gestellt werden, haften diese auch bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden an diesen Geräten. Soweit die Fotoapparateversicherung von FOTOCAMPUS für Schäden einspringt, begrenzt sich die Haftung auf den von der Versicherung nicht übernommenen Anteil und einer zusätzlichen Aufwandspauschale von 50 €.
Die Versicherung leistet beispielsweise keinen Ersatz bei Verschmutzung, bei Verlieren, bei Witterungseinflüssen oder bei mut- oder böswilliger Beschädigung. Dem Teilnehmer ist es gestattet, FOTOCAMPUS nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. Veränderungen oder Verschlechterungen der zur Verfügung gestellten Geräte, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Teilnehmer nicht zu vertreten.
Zu nahezu allen Seminaren werden begleitende Arbeitsunterlagen herausgegeben. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung von FOTOCAMPUS vervielfältigt werden.
Anmelde- und Adressdaten werden von FOTOCAMPUS gespeichert, um die Leistungen von FOTOCAMPUS zu erbringen und um für Leistungen des FOTOCAMPUS zu werben. FOTOCAMPUS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten nicht an Dritte herauszugeben. Teilnehmer sind berechtigt, die weitere Gestattung der Verwendung ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.