Jeder Reiseveranstalter ist verpflichtet eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Der Veranstalter muß gemäß § 651 k BGB nachweisen, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises und die Rückreise der Teilnehmer sichergestellt ist.
Alle von FOTOCAMPUS veranstalteten Reisen sind bei der R+V Versicherung insolvenzversichert. Jeder Reiseteilnehmer erhält mit der Buchungsbestätigung einen eigenen Sicherungsschein.
Reiseveranstalter, die ihren Kunden keinen Sicherungsschein aushändigen, können von der zuständigen Gewerbeaufsicht mit einem Bußgeld bis zu EUR 5.112 geahndet werden.
Achten Sie daher bei der Buchung von Reisen grundsätzlich auf das Vorhandensein einer Insolvenzversicherung seitens des Veranstalters!